HOLZ SCHWERENTFLAMMBAR - Wir lassen nichts anbrennen
Brandschutz im Holzbau
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren, sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Wesentliche baurechtliche Vorgaben beachten.
Holz ist ein brennbarer bzw. normalentflammbarer Baustoff (Bauprodukt), der sich am Brandgeschehen beteiligen kann und somit eine Brandlast darstellt. Bei Ihrer Planung sollte zwischen den Baustoffklassen (Brennbarkeitsklasse) des Materials und zwischen dem Feuerwiderstand der Konstruktion unterschieden werden.
Die Baustoffe nach der DIN EN 13501-1 und Ihren Brennbarkeitsklassen ziehen, neben dem Brandverhalten (A1, A2, B/C, D/E und F), auch die Brandnebenerscheinungen wie die Rauchentwicklung (smoke: s1, s2, s3) und das brennende Abtropfen (droping: d0, d1, d2) in Betracht.
Die Feuerwiderstandklasse hingegeben betrachtet die Abbrandrate der Bauteile und wird nach verbleibender Tragfähigkeit, Raumabschluss (REI30, REI60, usw.) und Temperaturdurchgang beurteilt.
Widmet sich die DIN EN 13501-1 in der Brandentstehungsphase (Entzündung, Brandbeginn und Entstehungsbrand) der Rettung von Menschen und Tieren, wird bei der DIN EN 13501-2 der Feuerwiderstand bei einem Vollbrand (Flash Over, voll entwickelter Brand, abklingender Brand) betrachtet. Hierbei steht dann der Schutz der Gesamtkonstruktion im Vordergrund.
Anhand des Brandverlaufes verschafft die Einheitstemperaturkurve einen einfachen Überblick über die jeweilige Norm und verdeutlich die jeweiligen Schutzziele: