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Gebäudeklasse 4 + 5

Gebäudeklasse 4 + 5

Gebäudeklasse 4+5 und der Brandschutz

Die Gebäudeklassen und der Brandschutz sind zwei wichtige Konzepte im Bereich der Bau- und Brandschutzvorschriften, die dazu dienen, die Sicherheit von Gebäuden und deren Bewohnern zu gewährleisten. 



Die Gebäudeklasse bezieht sich auf die Klassifizierung von Gebäuden basierend auf ihren spezifischen Merkmalen, Nutzungszwecken und Risikofaktoren. 

Die Klassifizierung dient dazu Bauregeln und –vorschriften zu definieren, die für die jeweilige Gebäudeklassen gelten.



Die Anforderung an den Brandschutz von Gebäuden wird nach Gebäudeklassen (GK) definiert. Die Gebäudeklassen werden in 5 Klassen unterteilt und beziehen sich auf die Art, Fläche und Höhe des Gebäudes.



An die Oberfläche von Außenwandbekleidungen wird, gemäß der Musterbauordnung (MBO) bzw. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung (MVV TB), ab einer bestimmten Gebäudehöhe bzw. bei bestimmten Sonderbauten brandschutztechnische Mindestanforderungen gestellt.


In der Musterbauordnung (MBO) wird unter § 28 Außenwände – Absatz 3 die Anforderung an die verwendeten Baustoffe für die Gebäudeklassen 4+5 wie folgt definiert:


(3) „Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen müssen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen schwerentflammbar sein.“

Das jeweilige Landesrecht sollte hierbei gesondert geprüft werden.

Die Gebäudeklassen

In Deutschland werden Gebäude gemäß der Musterbauordnung bzw. den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer in Gebäudeklassen eingeteilt. Die Einstufung eines Gebäudes in eine Gebäudeklasse richtet sich nach der Höhe und nach der Fläche des Gebäudes. Die Einteilung der Gebäude in verschiedene Gebäudeklassen bringt unterschiedliche Anforderungen an Baustoff- und Bauteilanforderungen mit sich. Je höher die Gebäudeklasse ist, desto strenger sind im Allgemeinen die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile.
In der Musterbauordnung (MBO) sind nachstehend aufgeführte Gebäudeklassen unter §2 (3) definiert.
Die jeweiligen Landesbauordnungen sind zu beachten. 

Gebäudeklasse 1 (GK1):
a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als 2 Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und
b) freistehende land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,

Gebäudeklasse 2 (GK2):
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als 2 Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,

Gebäudeklasse 3 (GK3):
sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,

Gebäudeklasse 4 (GK4):
Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²,

Gebäudeklasse 5 (GK5):
sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.

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