nach MBO, MvvTB, LBO
Sperrhölzer, Massivholzplatten und Massivholz
schwerentflammbar - einfach & sicher
Fichte, Weißtanne, Birke & mehr
für Innenausbau & Konstruktion
freie Gestaltung - optische Vielfalt
Edelfurniere, Altholz, Fineline, Digitaldruck & mehr
freie Farbwahl
nach RAL & NCS Farbtonkarte
schwer entflammbar
im Verbund geprüft
CE Bauprodukte
lückenlose Dokumentation
ökologisch & nachhaltig
PEFC, FSC, Emmissionsprüfung
Sperrholz Brandschutzplatten
Massivholz Brandschutzplatten
Weißtanne
Massivholz Innenprofile
coatINT Standardfarbtöne für den Innenbereich
Oberfläche gehobelt
Oberfläche gehobelt | Pigmentierung 100 (leicht) / 200 (mittel) / 300 (stark)
Oberfläche strukturiert | Pigmentierung 100 (leicht) / 200 (mittel) / 300 (stark)
Oberfläche microgeriffelt | Pigmentierung 100 (leicht) / 200 (mittel) / 300 (stark)
Holzbrandschutz im Innenbereich
Holz – Nachhaltig, positives Raumklima, engergieeffizient und ökologisch.
Der Hightech Baustoff Holz ist ein nachwachsender und ökologischer Rohstoff und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Für den Schutz der Wälder ist ein nachhaltiger und effizienter Umgang mit dem Rohstoff Holz notwendig. Seit ca. 200 Jahren setzt die deutsche Forstwirtschaft auf Nachhaltigkeit und entnimmt dem Wald weniger Rundholz als nachwächst. Bäume binden CO2 welches auch im verbauten Holz gespeichert bleibt. Aufgrund der Tatsache dass Holz von Natur aus ein schlechter Wärmeleiter ist wird dieser als Energieeffizient eingeordnet. Ebenso wird das Raumklima, durch Feuchtigkeitsaustausch, positiv beeinflusst.
FireSec Holzwerkstoffen und Vollholz schwerentflammbar in Sonderbauten
Holz ist ein brennbarer bzw. normalentflammbarer Baustoff (Bauprodukt), der sich am Brandgeschehen beteiligen kann und somit eine Brandlast darstellt. Laut Musterbauordnung (MBO) § (4) sind Sonderbauten bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung. Bei der Anforderung bei Sonderbauten hinsichtlich des notwendigen Brandschutzes sind die jeweiligen Verordnungen zu beachten.
Sonderbauten:
- Beherbungsstätten (BeVO)
- Verkaufsstätten (VkVO)
- Versammlungsstätten (VStättVO)
- Schulen, Hochschulen oder ähnliche Einrichtungen (Kindergärten)
- Hochhäuser (HochhVO)
- Krankenhäuser (KhsVO)
- Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit - WfM mit Pflegebed.(MWoPV)
- Industriebauten (IndBauRL)
- Justizvollzugsanstalten
- Freizeit und Vergnügungsparks (Freizt.u.Vergn.Pk.VO)
- Fliegende Bauten, soweit sie einer Ausführungsgenehmigung bedürfen (FIBauVO)
Auszug aus der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
§ 5 – Dämmstoffe, Unterdecken, Bekleidungen und Bodenbeläge unter Absatz 2,3 und 5:
(2) Bekleidungen an Wänden in Versammlungsräumen müssen aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen. In Versammlungsräumen mit nicht mehr als 1000 m² Grundfläche genügen geschlossene nicht hinterlüftete Holzbekleidungen.
(3) Unterdecken und Bekleidungen an Decken in Versammlungsräumen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. In Versammlungsräumen mit nicht mehr als 1000 m² Grundfläche genügen Bekleidungen aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen oder geschlossene nicht hinterlüftete Holzbekleidungen.
(5) Unterdecken und Bekleidungen, die mindestens schwerentflammbar sein müssen, dürfen nicht brennend abtropfen.
Die FireSec Holzwerkstoffe und Vollhölzer erfüllen die baurechtliche Vorgaben!
Die Verwendung von FireSec Holzwerkstoffen und Vollhölzer in Sonderbauten ist möglich, da nach der jeweiligen baurechtlichen Vorgabe die Schwerentflammbarkeit über einen Verwendbarkeitsnachweis (DoP) bzw. Klassifizierungsbericht nachgewiesen werden kann.