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INTERIOR
Holzbrandschutz im Innenbereich
Holz – Nachhaltig, positives Raumklima, engergieeffizient und ökologisch:
Der Hightech Baustoff Holz ist ein nachwachsender und ökologischer Rohstoff und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Für den Schutz der Wälder ist ein nachhaltiger und effizienter Umgang mit dem Rohstoff Holz notwendig. Seit ca. 200 Jahren setzt die deutsche Forstwirtschaft auf Nachhaltigkeit und entnimmt dem Wald weniger Rundholz als nachwächst. Bäume binden CO2 welches auch im verbauten Holz gespeichert bleibt. Aufgrund der Tatsache dass Holz von Natur aus ein schlechter Wärmeleiter ist wird dieser als Energieeffizient eingeordnet. Ebenso wird das Raumklima, durch Feuchtigkeitsaustausch, positiv beeinflusst.
FireSec Holzwerkstoffen und Vollholz schwerentflammbar in Sonderbauten
Holz ist ein brennbarer bzw. normalentflammbarer Baustoff (Bauprodukt), der sich am Brandgeschehen beteiligen kann und somit eine Brandlast darstellt. Laut Musterbauordnung (MBO) § (4) sind Sonderbauten bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung. Bei der Anforderung bei Sonderbauten hinsichtlich des notwendigen Brandschutzes sind die jeweiligen Verordnungen zu beachten.
Sonderbauten:
- Beherbungsstätten (BeVO)
- Verkaufsstätten (VkVO)
- Versammlungsstätten (VStättVO)
- Schulen, Hochschulen oder ähnliche Einrichtungen (Kindergärten)
- Hochhäuser (HochhVO)
- Krankenhäuser (KhsVO)
- Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit - WfM mit Pflegebed.(MWoPV)
- Industriebauten (IndBauRL)
- Justizvollzugsanstalten
- Freizeit und Vergnügungsparks (Freizt.u.Vergn.Pk.VO)
- Fliegende Bauten, soweit sie einer Ausführungsgenehmigung bedürfen (FIBauVO)
Auszug aus der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
§ 5 – Dämmstoffe, Unterdecken, Bekleidungen und Bodenbeläge unter Absatz 2,3 und 5:
(2) Bekleidungen an Wänden in Versammlungsräumen müssen aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen. In Versammlungsräumen mit nicht mehr als 1000 m² Grundfläche genügen geschlossene nicht hinterlüftete Holzbekleidungen.
(3) Unterdecken und Bekleidungen an Decken in Versammlungsräumen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. In Versammlungsräumen mit nicht mehr als 1000 m² Grundfläche genügen Bekleidungen aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen oder geschlossene nicht hinterlüftete Holzbekleidungen.
(5) Unterdecken und Bekleidungen, die mindestens schwerentflammbar sein müssen, dürfen nicht brennend abtropfen.
Die FireSec Holzwerkstoffe und Vollhölzer erfüllen die baurechtliche Vorgaben!
Die Verwendung von FireSec Holzwerkstoffen und Vollhölzer in Sonderbauten ist möglich, da nach der jeweiligen baurechtlichen Vorgabe die Schwerentflammbarkeit über einen Verwendbarkeitsnachweis (DoP) bzw. Klassifizierungsbericht nachgewiesen werden kann.
coatINT - Standardfarbtöne Innen
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W-0000 farblos
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W-1033 hellblau
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W-1216 mint
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W-2232 apricot
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W-2235 sand
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W-2421 edelweiß
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W-2393 intensiv weiß
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W-9406 creme
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I-0007 reinweiß
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I-1473 grau
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I-2257 maulwurf
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I-2260 lindgrün
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I-2261 schokolade
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I-2264 leinen
Holz Brandschutz für
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