DE
Have any Questions? +01 123 444 555

Interior

Sperrhölzer, Massivholzplatten und Massivholz

schwerentflammbar - einfach & sicher

viele Holzarten

freie Farbwahl

nach RAL & NCS Farbtonkarte

schwerentflammbar

schwer entflammbar

im Verbund geprüft

CE Bauprodukt

CE Bauprodukte

lückenlose Dokumentation

ökologisch und nachhaltig

ökologisch & nachhaltig

PEFC, FSC, Emmissionsprüfung

Sperrholz Brandschutzplatten

Massivholz Brandschutzplatten

Massivholz Innenprofile

coatINT Standardfarbtöne für den Innenbereich

Holzbrandschutz im Innenbereich

Holz – Nachhaltig, positives Raumklima, engergieeffizient und ökologisch.

Der Hightech Baustoff Holz ist ein nachwachsender und ökologischer Rohstoff und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Für den Schutz der Wälder ist ein nachhaltiger und effizienter Umgang mit dem Rohstoff Holz notwendig. Seit ca. 200 Jahren setzt die deutsche Forstwirtschaft auf Nachhaltigkeit und entnimmt dem Wald weniger Rundholz als nachwächst.
Bäume binden CO2 welches auch im verbauten Holz gespeichert bleibt. Aufgrund der Tatsache dass Holz von Natur aus ein schlechter Wärmeleiter ist wird dieser als Energieeffizient eingeordnet. Ebenso wird das Raumklima, durch Feuchtigkeitsaustausch, positiv beeinflusst.



FireSec Holzwerkstoffen und Vollholz schwerentflammbar in Sonderbauten

Holz ist ein brennbarer bzw. normalentflammbarer Baustoff (Bauprodukt), der sich am Brandgeschehen beteiligen kann und somit eine Brandlast darstellt.
Laut Musterbauordnung (MBO) § (4) sind Sonderbauten bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung. Bei der Anforderung bei Sonderbauten hinsichtlich des notwendigen Brandschutzes sind die jeweiligen Verordnungen zu beachten.

Sonderbauten:

  • Beherbungsstätten (BeVO)
  • Verkaufsstätten (VkVO)
  • Versammlungsstätten (VStättVO)
  • Schulen, Hochschulen oder ähnliche Einrichtungen (Kindergärten)
  • Hochhäuser (HochhVO)
  • Krankenhäuser (KhsVO)
  • Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit - WfM mit Pflegebed.(MWoPV)
  • Industriebauten (IndBauRL)
  • Justizvollzugsanstalten
  • Freizeit und Vergnügungsparks (Freizt.u.Vergn.Pk.VO)
  • Fliegende Bauten, soweit sie einer Ausführungsgenehmigung bedürfen (FIBauVO)

Auszug aus der  Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
§ 5  – Dämmstoffe, Unterdecken, Bekleidungen und Bodenbeläge unter Absatz 2,3 und 5:

(2) Bekleidungen an Wänden in Versammlungsräumen müssen aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen. In Versammlungsräumen mit nicht mehr als 1000 m² Grundfläche genügen geschlossene nicht hinterlüftete Holzbekleidungen.
(3) Unterdecken und Bekleidungen an Decken in Versammlungsräumen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. In Versammlungsräumen mit nicht mehr als 1000 m² Grundfläche genügen Bekleidungen aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen oder geschlossene nicht hinterlüftete Holzbekleidungen.
(5) Unterdecken und Bekleidungen, die mindestens schwerentflammbar sein müssen, dürfen nicht brennend abtropfen.

Die FireSec Holzwerkstoffe und Vollhölzer erfüllen die baurechtliche Vorgaben!



Die Verwendung von FireSec Holzwerkstoffen und Vollhölzer in Sonderbauten ist möglich, da nach der jeweiligen baurechtlichen Vorgabe die Schwerentflammbarkeit über einen Verwendbarkeitsnachweis (DoP) bzw. Klassifizierungsbericht nachgewiesen werden kann.

Copyright 2024 Holz-Brüner GmbH